Bei den meis­ten Man­dat­en ste­ht am Anfang eine erste per­sön­liche Begeg­nung mit dem Anwalt. Bei Gerichtsver­fahren find­en oft nur eine einzige oder ganz wenige Ver­hand­lun­gen wirk­lich beim Gericht vor Ort statt. Der meiste Aufwand wird schriftlich betrieben. Wählen Sie also eher einen Anwalt, von dessen Fähigkeit­en Sie per­sön­lich am Meis­ten überzeugt sind. Seine lokale Anbindung ist zweifel­los weniger wichtig als sein Kön­nen.

Per­sön­lich kön­nen Sie Dr. Heinz Heller zunächst am Zürcher Stan­dort der Heller Recht­san­walts AG tre­f­fen. Für Man­dan­ten aus der Ostschweiz ste­ht zudem eine zweite Geschäftsstelle in der Nähe von Win­terthur zur Verfügung.

Heller Recht­san­walts AG
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8021 Zürich

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Damm­bühlweg 9
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9545 Wän­gi